Jul 262014
 

Im Eilverfahren, im Schatten der Fußballweltmeisterschaft, wurde von der Bundesregierung das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) durch die Instanzen getrieben  und letztendlich  am 04.07.2014 im Deutschen Bundestag beschlossen.

Ein wichtiger Punkt ist die Herabsetzung des Garantiezinses von derzeit 1,75 % auf 1,25 %, gültig ab dem 01.01.2015.

Dies hat nicht nur Auswirkung auf den Sparanteil in z.B. einer klassischen Lebensversicherung, sondern auch auf den Beitrag von Verträgen zur Absicherung biometrischer Risiken, soweit diese über die Lebensversicherung kalkuliert sind.

Die Berufsunfähigkeits-, die Erwerbsunfähigkeits-, die Pflegerenten- und die Risikolebensversicherungsversicherung sind davon betroffen.

Da die Kalkulation des Beitrages hauptsächlich vom Eintrittsalter, der Laufzeit, der Höhe der Rente und des Ablaufalters abhängig ist, fällt auch die Verteuerung des Beitrages der Verträge unterschiedlich aus.

Hochrechnungen ergeben, dass eine BU-Absicherung ab 1. Januar 2015 um bis zu sieben Prozent teurer werden kann.

Das macht bei einem  25jährigen bis zum Endalter 67 und einem Netto- (Zahl-) beitrag von 50 € über die Jahre ein Mehrbeitrag von 1764 € aus. Würde man nun den erhöhten Beitrag mit den jetzigen Garantiezinssatz von 1,75 % anlegen würde man sogar auf einen Mehrbetrag von 2.606,27 € kommen. Geld, das ihr verliert, weil ihr über eure Berufsunfähigkeitsversicherung  ein paar Monate zu spät nachgedacht habt.

Lasst euch beraten von eurem Experten für biometrische Risiken in eurerNähe.

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